Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, bis Dezember 2014 Rauchwarnmelder im Gebäude zu montieren.
Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland aufgrund von Bränden. Die häufigste Ursache für Wohnungsbrände sind defekte elektrische Geräte. Nachts, wenn alle schlafen, sind die Brände noch
gefährlicher, denn im Schaf ist der Geruchssinn ausgeschalten, sodass Brände erst viel zu spät entdeckt werden. Das gefährliche an Bränden ist aber der Rauch. Bei einer Verbrennung entsteht der
giftige Stoff Kohlenmonoxid. Die nach einem Brand zu beklagenden Opfer sind weniger an den Folgen der Verbrennung gestorben, sondern sehr häufig einer Rauchgasvergiftung zum Opfer gefallen. Die
gefährlichen Rauchgase führen nach ihrer Inhalation bereits innerhalb von 30 Sekunden zur Bewusstlosigkeit. Nach drei bis fünf Minuten verursacht das Einatmen einen Atemstillstand und nach fünf bis
acht Minuten sogar einen Herzstillstand.
Die Rauchwarnmelderpflicht, in Baden-Württemberg, schreibt die Landesbauordnung vor. Unter §15 Abs. 7 werden die genauen Anforderungen dokumentiert: „Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß
Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so
eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“